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Bundesregierung schlägt Lockerung der Ausschreibungsbedingungen für Militärbauvorhaben vor
24 Juli 2025

Die deutsche Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Lockerung der Ausschreibungspflicht für Rüstungsaufträge vorgelegt, darunter auch für Bauarbeiten auf Militärgeländen.
Das deutsche Kabinett hat gestern (23. Juli) einen Gesetzentwurf gebilligt, der als Reaktion auf den Krieg Russlands in der Ukraine die Beschaffung und Herstellung von Rüstungsgütern beschleunigen soll.
Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius sagte: „Mit diesem Gesetzentwurf beseitigen wir viele der Hemmnisse, die uns daran gehindert haben, noch schneller voranzukommen.“
„Wir können uns nun wirklich auf das Wesentliche konzentrieren, was die Verteidigungsfähigkeit und Ausstattung der Bundeswehr betrifft.“
Der Gesetzesentwurf stößt in der deutschen Bauwirtschaft auf breite Zustimmung.
Tim-Oliver Müller, Geschäftsführer des Bauindustrieverbandes, sagte: „Boris Pistorius will ein gigantisches Aufbauprogramm auf die Beine stellen, damit die Bundeswehr als starker Nato-Partner für den Fall der Fälle gerüstet ist.“
Er fügte hinzu, der Plan sei der „richtige“ Schritt, merkte jedoch an, dass die deutsche Regierung auch den Weg für die Weiterentwicklung der Bauprojekte ebnen müsse.
Er sagte: „Dies erfordert in den kommenden Jahren enorme Investitionen, die die gesamte Bauwirtschaft zusätzlich belasten werden. Es besteht daher breiter Konsens darüber, dass aufgrund von Planungsengpässen, personeller Unterbesetzung der Baubehörden und Produktivitätsanforderungen neue Ansätze erforderlich sind. Ziel muss es sein, künftig mit weniger Personal mehr zu bauen, um die Modernisierung der militärischen und zivilen Infrastruktur zu bewältigen. Dies erfordert eine neue Rechtsgrundlage, um Projekte schnell, effizient und effektiv umzusetzen.“
Felix Pakleppa, Geschäftsführer von „Das Deutsche Baugewerbe“, einer Organisation, die kleinere Bauunternehmen in Deutschland vertritt, warnte unterdessen, dass KMU nicht aus dem Prozess ausgeschlossen werden dürften.
Er kritisierte den im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausschluss des Lotterieprinzips. Das Lottoprinzip sieht vor, dass Aufträge gelegentlich durch Losentscheide unter technisch und wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten vergeben werden. So erhalten KMU die Chance, sich gegen größere Konkurrenten durchzusetzen.
Pakleppa sagte: „Die Aussetzung des Lotterieprinzips und der gebündelten Beschaffung sind für militärische Beschaffungen – beispielsweise für Ausrüstung, Technologie oder Systeme zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit – verständlich. Bauprojekte, Immobilien und andere nichtmilitärische Projekte dürfen jedoch nicht pauschal davon ausgenommen werden.“
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