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Was das neue Handelsabkommen zwischen den USA und der EU für die Baubranche bedeuten könnte
28 Juli 2025
Ein neues Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union sieht die Einführung eines Basiszolls von 15 % auf die meisten europäischen Exporte vor, während auf wichtige Baustoffe wie Stahl und Aluminium höhere Zölle aufrechterhalten werden.
Das am 27. Juli angekündigte Abkommen sieht auch Ausnahmeregelungen für strategische Güter und langfristige Verpflichtungen der EU zum Kauf von US-amerikanischen Energie- und Verteidigungsprodukten vor.
Der Rahmen könnte in den kommenden Jahren Einfluss auf Beschaffungsstrategien, Infrastrukturbedarf und Projektplanung haben.
Hier sind drei wichtige Erkenntnisse für die Bauindustrie.
1) Die Zollkosten für europäische Materialien bleiben hoch
Das Abkommen verhindert einen umfassenderen Handelskonflikt, lässt jedoch einen erheblichen Kostendruck auf wichtige Rohstoffe bestehen.
Während für die meisten in die USA exportierten EU-Waren ein Standardzoll von 15 % gilt, bleiben die Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte für einige Kategorien je nach Herkunft und Klassifizierung bei bis zu 50 %.
Obwohl das Abkommen die Unsicherheit im Vergleich zu früheren US-Abgaben verringert, könnte es die Volatilität bei Angeboten und Budgets für Projekte mit transatlantischen Lieferketten erhöhen. Besonders betroffen könnten Bauunternehmen sein, die Spezialmaterialien oder Maschinen aus Europa beziehen – darunter Baustahl, Bauglas oder Hebe- und Bohrgeräte.
2) EU-Investitionen in die US-Energie- und Verteidigungsindustrie könnten die Infrastrukturnachfrage ankurbeln
Im Rahmen des Abkommens hat die EU Energieimporte im Wert von über 750 Milliarden US-Dollar und militärische und industrielle Investitionen im Wert von 600 Milliarden US-Dollar für die nächsten drei Jahre zugesagt.
Alle Einzelheiten wurden nicht bekannt gegeben, aber die Verpflichtungen sollen die Entwicklung der Infrastruktur im Zusammenhang mit LNG-Terminals, Stromübertragung, Netzaufrüstungen und der Rüstungsproduktion unterstützen.
Dies könnte nachgelagerte Möglichkeiten für Auftragnehmer in den Bereichen Ingenieurwesen, Beschaffung und Bau schaffen, insbesondere in den Bereichen Energie und Logistik.
3) Einige Inputs sind aufgrund von Null-für-Null-Bestimmungen von Zöllen befreit
Das Abkommen umfasst Ausnahmeregelungen, die Berichten zufolge die Zölle für bestimmte Kategorien wie Halbleiterausrüstung, Luft- und Raumfahrtkomponenten sowie ausgewählte Chemikalien und Rohstoffe vollständig aufheben.
Obwohl diese Ausnahmeregelungen nicht direkt auf den Bausektor abzielen, könnten sie Unternehmen zugutekommen, die Komponenten für die Energieinfrastruktur, Automatisierungssysteme oder die moderne Fertigung beziehen. Auftragnehmer, die an großen Industriebauten beteiligt sind, könnten bei ausgewählten Importen flexibler vorgehen, insbesondere wenn in Europa hergestellte Systeme bei der Montage oder Fertigung von Anlagen eine Rolle spielen.
Allerdings ist die Liste der ausgenommenen Waren nach wie vor begrenzt und scheint keine Kernbaustoffe zu umfassen.
Nächste Schritte
Das Abkommen wird schrittweise umgesetzt. Die ersten Bestimmungen treten am 1. August per Durchführungsverordnung in Kraft. Weitere Klarstellungen zu Durchsetzungsmechanismen und Zollausschlüssen werden erwartet.
In der Zwischenzeit sollten Auftragnehmer mit aktiven Lieferbeziehungen zur EU oder Engagements auf den Verteidigungs- und Energiemärkten ihre Beschaffungsannahmen überprüfen und bevorstehende Beschaffungen im Zusammenhang mit Infrastrukturinvestitionen zwischen den USA und der EU überwachen.
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