FIEC warnt vor Neuklassifizierung von Recyclingbaustoffen

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Die European Construction Industry Federation (FIEC) warnt vor einer Neuklassifizierung recycelter/wiedergewonnener Zuschlagstoffe aus Bau- und Abbruchabfällen im Rahmen der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).

Laut FIEC würden Produzenten und andere Wirtschaftsteilnehmer in Ländern, in denen EoW-Kriterien eingeführt wurden, ungleich behandelt (Foto: AdobeStock)

Die FIEC soll von einigen ihrer Mitglieder und einem Konsortium aus Zuschlagstoff- und Abfallwirtschaftsverbänden darauf hingewiesen worden sein, dass recycelte Zuschlagstoffe gemäß der Chemikalienverordnung REACH als „Stoffe“ gelten.

Die derzeitige Einstufung als „Erzeugnis“ befreit recycelte Zuschlagstoffe von der REACH-Registrierung. Eine Änderung der Einstufung in „Stoff“ – wie von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und CARACAL vorgeschlagen – würde in erster Linie jene recycelten Zuschlagstoffe betreffen, für die bereits Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft (EoW) festgelegt wurden.

Um die Akzeptanz und den Wert von Recycling-Baustoffen zu steigern, spielen EoW-Kriterien eine wichtige Rolle.

Laut FIEC würden Hersteller und andere Wirtschaftsbeteiligte in Ländern, in denen EoW-Kriterien eingeführt wurden, ungleich behandelt. „Wenn eine Neuklassifizierung von recycelten Baustoffen eine Registrierung gemäß REACH erfordern würde, wäre der damit verbundene Verwaltungsaufwand für Hersteller und Auftragnehmer enorm.“

„Darüber hinaus ist die Entscheidung der ECHA im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Kreislaufwirtschafts- und Nachhaltigkeitsambitionen der EU (Europäischer Grüner Deal, Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft und nachfolgende neue EU-Gesetzgebung zur Förderung des Kreislaufbaus) höchst fragwürdig: Recycelte Zuschlagstoffe stellen den größten Anteil an recycelten Materialien in Europa dar. Sie werden sicher und zuverlässig in vielen Bauarbeiten eingesetzt, beispielsweise im Straßenbau, bei Brückenfundamenten, Gehwegen und Ufersicherungen“, fügt FIEC hinzu.

Die FIEC betont, dass die Kreislaufwirtschaft eine Priorität darstellt und dass alle Regulierungsmaßnahmen, die die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in der EU behindern, überdacht werden sollten.

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