FIEC: EU will Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe überarbeiten

09 Dezember 2024

Im Jahr 2025 wird die Europäische Kommission die EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe überprüfen, was erhebliche Auswirkungen auf die Baubranche haben könnte. FIEC untersucht, welche Auswirkungen diese Überarbeitung haben wird.

Beschaffung Die politische Unterstützung für die Nutzung der öffentlichen Beschaffung zur Förderung sozialer und ökologischer Agenden ist groß, doch dies kann eine Reihe praktischer Herausforderungen mit sich bringen (Foto: AdobeStock)

Der seit 2014 geltende EU-Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen ist aus mehreren Gründen auf den Prüfstand geraten, unter anderem wegen des Rückgangs des Wettbewerbs und einer übermäßigen Fokussierung auf preisbasierte Entscheidungsfindung. Als Reaktion darauf werden immer mehr Forderungen nach Reformen laut, und es wird erwartet, dass die Kommission die aktuellen EU-Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen bewertet und eine Überarbeitung vorschlägt.

Diese Überarbeitung wird erhebliche Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben, da das öffentliche Beschaffungswesen die Bedingungen festlegt, unter denen Bauunternehmen um öffentliche Bauaufträge konkurrieren. Sie bietet eine wichtige Gelegenheit, seit langem bestehende Herausforderungen in der Bauwirtschaft anzugehen, wie etwa die interne Beschaffung oder den unlauteren Wettbewerb durch Unternehmen aus Drittländern bei öffentlichen Ausschreibungen.

Europäische Produkte

Stéphane Séjourné, der für die Rolle des Exekutiv-Vizepräsidenten für Wohlstand und Industriestrategie in der neuen Europäischen Kommission nominiert wurde, wurde von Kommissionspräsidentin von der Leyen mit der Überarbeitung der Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe beauftragt. In seinem Auftragsschreiben betont er die Notwendigkeit, die Versorgungssicherheit bei wesentlichen Technologien und Dienstleistungen zu verbessern und gleichzeitig die Vorschriften zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Überarbeitung zielt auch darauf ab, europäischen Produkten in strategischen Sektoren den Vorzug zu geben, obwohl diese nicht spezifiziert sind.

Die bevorstehende Überarbeitung könnte daher eine Gelegenheit sein, neben Produkten auch Dienstleistungen den Vorzug zu geben. Darüber hinaus könnte sie die Rolle von Sektoren wie dem Bauwesen stärken, das als strategisch für die EU anerkannt werden sollte. Die Bauwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle in Sektoren wie Energie und Verkehr, unterstützt gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele der EU, die Schaffung von Arbeitsplätzen und hohe Beschäftigungsstandards und fördert Widerstandsfähigkeit und Innovation angesichts des globalen Wettbewerbs.

Ein starker Vorstoß

Die politische Unterstützung für die Nutzung der öffentlichen Beschaffung zur Förderung sozialer und ökologischer Agenden ist groß, doch dies kann eine Reihe praktischer Herausforderungen mit sich bringen. Die Verwendung „strategischer“ Beschaffung, insbesondere im Zusammenhang mit bestimmten Arten von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), hat in der Baubranche Bedenken hervorgerufen. Viele in der Branche sind der Ansicht, dass „strategische“ Beschaffung sorgfältig geprüft werden muss und dass es unerlässlich ist, eine direkte Verbindung zwischen Vergabekriterien und Auftragserfüllungszielen aufrechtzuerhalten.

Auch die Vergabe von Unteraufträgen dürfte ein großes Thema sein. Verschiedene Organisationen, insbesondere Gewerkschaften, setzen sich für weitere Einschränkungen dessen ein, was nach der aktuellen EU-Gesetzgebung bereits erlaubt ist. Bauunternehmer in ganz Europa befürchten, dass diese Änderungen zu einer Überregulierung führen und die Beteiligung von KMU an Beschaffungsprojekten einschränken könnten, da KMU bei größeren Projekten häufig auf die Vergabe von Unteraufträgen angewiesen sind. Angesichts des Arbeitskräftemangels im Bausektor glauben viele in der Branche außerdem, dass die Aufrechterhaltung der Flexibilität bei der Vergabe von Unteraufträgen unerlässlich ist, um die Herausforderungen im Bereich der Arbeitskräfte zu bewältigen.

Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein vorrangiges Thema für den Verband der Europäischen Bauindustrie (FIEC). Um die Fairness und Effizienz bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu verbessern, hat die FIEC in ihrem FIEC-Manifest für Maßnahmen 2024–2029 mehrere wichtige Reformen des aktuellen Rahmens vorgeschlagen. Ein Vorschlag sieht die Einschränkung der Möglichkeiten der internen Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen vor, um Wettbewerb und Transparenz zu fördern. Ein weiterer Vorschlag ist die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Methode zur Berechnung der Lebenszykluskosten, die die Bewertungen im Einklang mit den EU-Beschaffungsrichtlinien standardisieren würde.

Was Sie erwartet

Die FIEC ist der Ansicht, dass auch die Einschluss- und Ausschlusskriterien für Bieter aus Drittländern verfeinert werden könnten. Ein guter Ansatz ist in den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Teilnahme von Bietern aus Drittländern dargelegt, in denen die Zugangsbeschränkungen für solche Bieter klargestellt werden. Darüber hinaus wird betont, dass öffentliche Behörden die Möglichkeit der Einreichung von Varianten nutzen müssen, um innovative Lösungen bei öffentlichen Aufträgen zu fördern. Schließlich fordert die FIEC strengere Maßnahmen, die öffentliche Behörden daran hindern würden, Aufträge nur auf der Grundlage des Preises zu vergeben.

Die Kommission wird voraussichtlich in Kürze eine Evaluierung der Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe durchführen, verschiedene Interessenvertreter in einer eigenen Expertengruppe zusammenbringen und bis Ende des Jahres eine öffentliche Konsultation einleiten. Auch auf politischer Ebene beginnen Diskussionen. Ein Vorschlag zur Überarbeitung des aktuellen Rahmens wird voraussichtlich im Jahr 2025 veröffentlicht, möglicherweise während der dänischen Ratspräsidentschaft. FIEC und die Bauindustrie als Ganzes werden versuchen, in diesem Prozess eine aktive Rolle zu spielen.

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