Neue Abschleppregelung hilft britischen Maschinennutzern

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JCB erklärte, es habe zu einer Änderung der Vorschriften beigetragen, die es Baumaschinen mit Rädern künftig erlauben werde, Anhänger auf der Straße zu ziehen.

(Foto: JCB)

Die Entscheidung wirkt sich auf die Abschleppvorschriften in England, Schottland und Wales aus und hat die Vehicle Certification Agency (VCA) dazu veranlasst, eine neue Vehicle Special Order (VSO) einzuführen.

Mit der neuen Regelung dürfen Maschinenbenutzer radbetriebene Baumaschinen, wie etwa Baggerlader und Mobilbagger, zum Ziehen eines Anhängers auf Autobahnen für den Bau, die Instandhaltung und Reparatur von Straßen verwenden.

Richard Brooks, Group Product Innovation Director bei JCB, sagte: „Die Anerkennung der Vorteile des sicheren Ziehens eines Anhängers hinter diesen Arten von Radmaschinen durch die VCA wird von Bauunternehmern und Gerätebesitzern begrüßt.

„Wir haben uns für diese Gesetzesänderung eingesetzt, da sie die Vielseitigkeit und Produktivität dieser Art von Radmaschinen erheblich steigern wird. Durch das Ziehen eines Anhängers zur und von der Baustelle reduzieren die Kunden den Bedarf an zusätzlichen Fahrzeugen zum Transport von Materialien und Werkzeugen, verringern Emissionen und unnötigen Verkehr und steigern gleichzeitig die Effizienz bei der Wartung und Reparatur von Straßenbauarbeiten.“

JCB sagte, es habe dem Verkehrsministerium (DfT) und der VCA nachgewiesen, dass seine Maschinen die Reparatur von Schlaglöchern effektiv und effizient erleichtern können. Infolgedessen wurde eine vorübergehende Ausnahme von der Allgemeinen Verordnung 2003 für Straßenfahrzeuge (Zulassung von Sondertypen) gewährt.

Diese Änderung gilt sowohl für Baggerlader als auch für Mobilbagger. Diese Maschinen dürfen unbeladene Anhänger oder Anhänger ziehen, die Materialien oder Werkzeuge zu und von Straßenbau-, Reparatur- oder Wartungsstellen transportieren. Diese Flexibilität wird die Produktivität der Kunden steigern und den Bedarf an zusätzlichen Transportmitteln verringern.

Nach den neuen Bestimmungen dürfen die Maschinen auf allen Straßen außer Autobahnen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Meilen pro Stunde ziehen. Die Maschinen auf Rädern müssen jedoch für den Straßenverkehr zugelassen sein und alle relevanten Aspekte der Straßenfahrzeug-Bau- und Nutzungsvorschriften von 1986 erfüllen. Die Gesamtlänge von Maschine und Anhänger darf 8 m nicht überschreiten und der Anhänger muss dasselbe Kennzeichen wie die Zugmaschine tragen.

Um von dieser Gesetzesänderung zu profitieren, können Betreiber einen schriftlichen Antrag an die VCA stellen, in dem sie ihre Absicht erklären, eine oder mehrere Maschinen zum Abschleppen auf der Straße einzusetzen. Anträge sind an [email protected] zu senden und müssen den Namen der Person oder Organisation enthalten, die den Antrag stellt.

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